Beweislast
Der Ausgang eines gegen Sie eingeleiteten Strafverfahrens hängt maßgeblich davon ab, ob Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht Ihnen die vorgeworfene Tat beweisen können. Ihr Anwalt wird hingegen versuchen, die vorgebrachten Beweise zu erschüttern, Zeugenaussagen kritisch zu hinterfragen und vorgetragene Unwahrheiten aufzudecken.
Nach dem alten Rechtsgrundsatz "Im Zweifel für den Angeklagten" ist es ausreichend, wenn es dem Anwalt gelingt, in Ansehung der von der Staatsanwaltschaft einerseits und Verteidigung andererseits vorgetragener Beweismittel bei Gericht zumindest gewisse "Restzweifel" von der Schuld des Mandanten zu wecken, aufgrund derer das Gericht sodann das Verfahren einstellen oder auf einen Freispruch erkennen wird.
Welche Beweise zur Verteidigung vorgebracht oder aber ggf. auch besser verschwiegen werden sollten, weil sie sich letzlich evtl. auch nachteilig für Sie auswirken könnten, sollten Sie unbedingt rechtzeitig mit Ihrem gewählten Verteidiger erörtern. Rechtzeitig heißt in diesem Zusammenhang insbesondere, daß Sie nicht ohne vorherige Rücksprache mit Ihrem Verteidiger Angaben zu Zeugen, Dokumenten, oder ähnlichem gegenüber der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht machen sollten.
Alle Beweismittel gehören daher zuerst in die Hand des Anwaltes!